Re: Wie soll es weitergehen?
Verfasst: 20 Mai 2026, 18:36
Also bei einem Geschäftsführer gibt es niemand anderen als den Aufsichtsrat der ihm einen Vertrag geben kann. Dort wird sehr wahrscheinlich der AR-Vorsitzende unterschreiben müssen, vermutlich wird die Auswahl der Person aber im kompletten AR entschieden. Also bei Vertrag mit Vollmann oder Kessel geht es wie eben beschrieben.
Bei einem vorhandenen Geschäftsführer wird ein Trainer nach den Vorstellungen des Geschäftsführers ausgewählt und vermutlich dem AR vorgestellt. Warum sollte ein AR den vom GF ausgewählten Trainer ablehnen? Dies passiert in den seltensten Fällen. Der GF ist für den operativen Erfolg der GmbH Co KGaa vollumfänglich verantwortlich. Also wann könnte der AR ablehnen. Z.B. wenn er die einzustellende Person nicht im Einklang mit den allgemeinen Satzungsregeln konform sieht. Er könnte auch ablehnen, wenn beispielsweise der Jahresetat der GmbH 15 Mio beträgt und der GF einen Trainer für 5 Mio einstellen will, hier könnte er aus finanztechnischen Gründen ablehnen. Er könnte eventuell auch ablehnen, wenn rechtliche Punkte im Trainervertrag das Recht und Gesetz der Bundesrepublik Deutschland verletzt würden.
Das heißt wählt der GF einen Trainer wird er als Vertragspartner unterschreiben und je nachdem wie es in der GmbH geregelt ist, kann ein Stellvertreter/zweiter GF oder Sportdirektor der GmbH oder ein AR-Mitglied im Vertrag unterschreiben. Die Unterschrift eines ARmitglieds ist dabei aber nur eine Formalität.
Bei einem vorhandenen Geschäftsführer wird ein Trainer nach den Vorstellungen des Geschäftsführers ausgewählt und vermutlich dem AR vorgestellt. Warum sollte ein AR den vom GF ausgewählten Trainer ablehnen? Dies passiert in den seltensten Fällen. Der GF ist für den operativen Erfolg der GmbH Co KGaa vollumfänglich verantwortlich. Also wann könnte der AR ablehnen. Z.B. wenn er die einzustellende Person nicht im Einklang mit den allgemeinen Satzungsregeln konform sieht. Er könnte auch ablehnen, wenn beispielsweise der Jahresetat der GmbH 15 Mio beträgt und der GF einen Trainer für 5 Mio einstellen will, hier könnte er aus finanztechnischen Gründen ablehnen. Er könnte eventuell auch ablehnen, wenn rechtliche Punkte im Trainervertrag das Recht und Gesetz der Bundesrepublik Deutschland verletzt würden.
Das heißt wählt der GF einen Trainer wird er als Vertragspartner unterschreiben und je nachdem wie es in der GmbH geregelt ist, kann ein Stellvertreter/zweiter GF oder Sportdirektor der GmbH oder ein AR-Mitglied im Vertrag unterschreiben. Die Unterschrift eines ARmitglieds ist dabei aber nur eine Formalität.